Obdachlosenarbeit

Was tun bei Verlust der Wohnung?

 

 

Wenn Sie Angst haben die Wohnung zu verlieren (z.B. Kündigung oder Räumungsklage), wenden Sie sich an die Stadt/ Gemeinde, in der die Wohnung ist. Gehen Sie ins Rathaus zum Ordnungsamt.

Sie können sich aber auch von unserer Fachberatungsstelle beraten lassen.

 

Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, ist zuerst das Ordnungsamt Ihrer Stadt/ Gemeinde zuständig. Wenn dort niemand erreichbar ist (z.B. an Feiertagen und Wochenenden), wenden Sie sich an das Wichernhaus. Wir helfen Ihnen kurzfristig.

Am nächsten Werktag bespricht unsere Fachberatung mit Ihnen die Situation und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

 

 

Wenn Sie bereits auf der Straße leben, beraten wir Sie und helfen Ihnen, dass Sie wieder eine Unterkunft bekommen.



Wichtig zu wissen!

  • Wir können nur volljährige Personen aufnehmen und keine Familien.

  • Die Aufnahme ist in Mehrbettzimmern, getrennt für Männer und Frauen.
  • Wir können keine Tiere aufnehmen.
  • Unsere Einrichtung ist aktuell nicht behindertengerecht gebaut.


Jugendliche und Familien mit Kindern:

  • In Pforzheim wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt:                                              Telefon: 07231 - 39 14 15 (Soziale Dienste) oder 07231 - 39 32 42 (Bereitschaftsdienst)
  • Im Enzkreis wenden Sie sich bitte an die jeweilige Polizeidienststelle.