Wenn Sie Angst haben die Wohnung zu verlieren (z.B. Kündigung oder Räumungsklage), wenden Sie sich an die Stadt/ Gemeinde, in der die Wohnung ist. Gehen Sie ins Rathaus zum Ordnungsamt.
Sie können sich aber auch von unserer Fachberatungsstelle beraten lassen.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, ist zuerst das Ordnungsamt Ihrer Stadt/ Gemeinde zuständig. Wenn dort niemand erreichbar ist (z.B. an Feiertagen und Wochenenden), wenden Sie sich an das Wichernhaus. Wir helfen Ihnen kurzfristig.
Am nächsten Werktag bespricht unsere Fachberatung mit Ihnen die Situation und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
Wenn Sie bereits auf der Straße leben, beraten wir Sie und helfen Ihnen, dass Sie wieder eine Unterkunft bekommen.
Wir können nur volljährige Personen aufnehmen und keine Familien.